NEU: seit 1.1.2024 ist klinisch-psychologische Behandlung eine Kassenleistung; deshalb bitte ich Sie, zur ersten, aber spätestens zu zweiten Einheit, eine Überweisung Ihrer Hausärztin
mitzubringen.
Klinisch-psychologische Behandlung kann als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) von der Steuer abgesetzt werden.
Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, könnte es sein, dass in Ihrem Vertrag psychologische Therapie inkludiert ist.